Der Energieausweis.
Verderben Sie sich nicht die Laune wegen des Energieausweises! Wir klären kurz und bündig über die wichtigsten Eckpunkte hierzu auf.
Es lohnt sich nicht, das Risiko einzugehen, eine Geldstrafe bis zu 15.000 Euro zu riskieren, weil der Energieausweis fehlerhaft ausgestellt oder ganz fehlt. Oft erhalten wir Anfragen von unsicheren Immobilienbesitzern, die unsicher zum Thema Energieausweis sind. Lassen Sie uns Ihre Fragen beantworten.
Und das Beste daran: mit einer Beauftragung für den Verkauf Ihrer Immobilie sind wir behilflich bei allen Formalitäten zum Energieausweis!
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist eine Bewertung des Energiestandards eines Wohngebäudes und ist Pflicht, wenn Immobilien verkauft oder vermietet werden. Die Regulierung erfolgt durch die Energiesparverordnung (EnEv) und der Ausweis muss bei einer Besichtigung der Immobilie ohne Aufforderung vorgelegt werden. Wenn größere energetische Veränderungen anfallen, muss er erneuert werden. Der Energieausweis ist in der Regel für 10 Jahre gültig
Ist der Energieausweis einmal ausgestellt, ist er 10 Jahre gültig. Seine Gültigkeit erlischt ebenso mit der Veränderung der Bausubstanz oder der Anlagentechnik.
Quelle: Bundesanzeiger, Muster eines Energieausweises für Wohngebäude
Wichtige Informationen zum Energieausweis
Seit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes am 1. November 2020 gibt es neue Vorgaben für den Energieausweis beim Verkauf oder Vermieten von Immobilien. Immobilienbesitzer müssen potenziellen Interessenten nun nicht nur unaufgefordert einen gültigen Energieausweis vorlegen, sondern unter anderem auch Angaben zu den anfallenden CO2-Emissionen geben. Diese Regelung erweitert und verschärft die Bestimmungen, die seit dem 1. Mai 2014 durch die EnEV (Energie-Einspar-Verordnung) in Kraft waren.
Häufige Fragen zum Energieausweis
Wann benötige ich einen Energieausweis?
Ein Energieausweis ist erforderlich, wenn Sie ein Gebäude verkaufen oder vermieten. Schon im Exposé oder Inserat müssen bestimmte Kenndaten genannt werden. Käufer und Mieter haben ein Recht darauf, rechtzeitig vor ihrer Entscheidung für die Immobilie über die Inhalte aus dem Energieausweis informiert zu werden.
Im Exposé oder Inseraten müssen folgende Informationen angegeben werden: Der im Energieausweis angegebene Endenergiebedarf oder Verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter, der Hauptenergieträger der Gebäudeheizung sowie das Baujahr des Wohngebäudes.
Bei einer Besichtigung ist der Energieausweis Pflicht und muss unaufgefordert an die Miet- oder Kaufinteressenten ausgehändigt werden. Findet keine Besichtigung statt, muss der Ausweis erst vorgelegt und ausgehändigt werden, wenn der Mieter oder Käufer danach fragt, spätestens beim Vertragsabschluss.
Ist ein Energieausweis für ein Haus Pflicht?
Ja! Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten, ist ein Ausweis gemäß dem Gebäudeenergiegesetz erforderlich.
Gibt es Ausnahmen, bei denen ich kein Energieausweis benötige?
Ja, der Gesetzgeber sieht bei Denkmälern und kleinen Gebäuden mit einer Nutzfläche von maximal 50 Quadratmetern von der Pflicht für einen Energieausweis. Weitere Ausnahmen, bei denen kein Ausweis erforderlich ist, werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschrieben.
Wann benötige ich einen Verbrauchs- und wann einen Bedarfsausweis?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ermöglicht für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten und/oder Bauanträgen ab dem 1. November 1977, die Verwendung von zwei Arten von Energieausweisen.
Der Verbrauchsausweis basiert auf Verbrauchswerten und dokumentiert das Nutzerverhalten. Der Bedarfsausweis hingegen erfasst die energetische Qualität des Gebäudes und ermöglicht es, es mit anderen Gebäuden zu vergleichen.
Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 eingereicht wurde, ist zwingend ein Bedarfsausweis notwendig.
Welche passiert, wenn man keinen Energieausweis vorweisen kann?
Wenn man einen Energieausweis benötigt, aber diesen nicht vorlegen oder übergeben kann oder die notwendigen Angaben in einer Anzeige nicht macht, kann es zu einer Geldbuße von bis zu 15.000 € kommen. Es ist jedoch zu beachten, dass der Miet- oder Kaufvertrag trotzdem wirksam bleibt, auch wenn kein Energieausweis vorgelegt wurde.
Wie teuer ist ein Energieausweis?
Für den Energieausweis gibt es keine festgelegten Preise, daher kann jeder Energieberater selbst bestimmen, was er dafür verlangt. Um die besten Preise zu finden, sollten mehrere Angebote eingeholt und verglichen werden. Im Allgemeinen sind Verbrauchsausweise günstiger (ab 40 €) als Bedarfsausweise (Kurzverfahren ab 300 €, Langverfahren ab 600 €).
Woher bekomme ich einen Energieausweis?
Ein Energieausweis wird von Energieberatern ausgestellt. Diese Personen haben eine entsprechende Qualifikation und sind befähigt, ein Gebäude auf seinen Energieverbrauch und -bedarf hin zu untersuchen und einen Energieausweis auszustellen. Oftmals verfügen auch Kaminkehrmeister über eine entsprechende Qualifikation zur Ausstellung von Energieausweisen.
Was ist, wenn ich meinen Energieausweis verloren habe?
Sollten Sie Ihren Energieausweis verloren haben, und dieser erst vor zwei Jahren ausgestellt wurde, können Sie sich an den Energieberater wenden, der den Ausweis ausgestellt hat. Er ist verpflichtet, eine Kopie des Energieausweises für einen Zeitraum von zwei Jahren aufzubewahren.
09544 – 98 68 470
info@vincentini.de
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