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Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Bei der Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in mehrere Eigentumswohnung benötigt man die Abgeschlossenheisbescheinigung der Behörde. Sie bestätigt damit, dass die Voraussetzungen für die räumliche Abtrennung der einzelnen Einheiten gewährleistet sind.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine behördliche Wissenserklärung, die bescheinigt, dass eine Wohnung oder sonstige Räume vollständig von anderen abgetrennt sind und über einen eigenen, abschließbaren Zugang verfügen, der direkt vom Freien, von einem Treppenhaus oder Vorraum aus zugänglich ist. Sie ist kein Verwaltungsakt, sondern wird gemäß den Vorschriften in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA) ausgestellt.

Die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung ist laut § 7 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und § 32 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geregelt. Sie ist erforderlich, um die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum oder Teileigentum und die Anlage eigener Grundbuchblätter für jedes einzelne Wohnungs- oder Teileigentum zu ermöglichen.