Was ist das Gemeinschaftseigentum?
Das Gemeinschaftseigentum bezieht sich auf die Gemeinschaft von Eigentümern eines Mehrfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung. Es handelt sich um eine Form der Miteigentumsordnung, die in Deutschland durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt ist.
Nach dem WEG ist das Gemeinschaftseigentum alles, was zu einem Wohnungseigentum gehört, aber nicht in den einzelnen Wohnungen liegt. Das Gemeinschaftseigentum umfasst in der Regel das Grundstück, die Gebäudehülle, die gemeinsamen Räume und Einrichtungen, wie zum Beispiel Treppenhaus, Keller, Dachboden und Gemeinschaftswaschküche. Auch die Gemeinschaftsflächen im Außenbereich, wie zum Beispiel Garten, Parkplätze und Wege, gehören zum Gemeinschaftseigentum.
Alle Eigentümer eines Mehrfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung sind anteilig Eigentümer des Gemeinschaftseigentums. Die Höhe des Miteigentumsanteils ist in der Regel proportional zur Größe der Wohnung. Die Verwaltung und Nutzung des Gemeinschaftseigentums wird durch die Eigentümerversammlung gemeinsam beschlossen und von einem Verwalter oder einem Hausmeister durchgeführt. Die Kosten für die Instandhaltung, Reparatur und Versicherung des Gemeinschaftseigentums werden gemeinschaftlich von allen Eigentümern getragen.