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Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem die Eigentümerverhältnisse an Grundstücken und anderen Immobilien, wie zum Beispiel Eigentumswohnungen, festgehalten werden. Es dient als Nachweis für den Eigentümer und die Art des Eigentums an einer Immobilie und ist für jedes Grundstück in Deutschland einmalig. Es genießt öffentlichen Glauben zum Schutz von Eigentum.

Im Grundbuch werden unter anderem folgende Informationen gespeichert:

  • der Name des Eigentümers
  • die Art des Eigentums und der Anteile
  • die Größe und die Lage des Grundstücks
  • die Beschreibung der Gebäude und anderen Anlagen, die sich auf dem Grundstück befinden
  • die Belastungen des Grundstücks, wie zum Beispiel Hypotheken oder Grunddienstbarkeiten
  • die Rechte und Pflichten, die an dem Grundstück haften, wie zum Beispiel Wegerechte oder Nutzungsbeschränkungen

Das Grundbuch wird vom Grundbuchamt (dieses befindet sich zumeist im zuständigen Amtsgericht) geführt und ist für jedermann einsehbar, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann (beispielsweise um Nachbarschaftsverhältnisse zu klären oder vor einem Immobilienkauf). Es ist somit eine öffentliche Quelle für Informationen über Grundstücke und Eigentümerverhältnisse. Die Eintragungen im Grundbuch haben grundsätzlich Vorrang vor anderen Auskünften, da sie öffentlich und amtlicherseits erfolgen. Eine Änderung des Grundbuchs, wie zum Beispiel beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, muss immer notariell beurkundet werden.