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Was ist eine Grunddienstbarkeit?

Eine Grunddienstbarkeit ist ein Recht, das ein Grundstückseigentümer einem anderen zu Nutzung des eigenen Grundstücks einräumt. Sie ist eine Art beschränktes Eigentum an dem Grundstück und kann zum Beispiel ein Nutzungsrecht, ein Baulast oder eine Verpflichtung zur Leistung von Diensten sein. Grunddienstbarkeiten werden im Grundbuch eingetragen und haften an dem Grundstück, auf dem sie bestehen.

Eine häufige Form der Grunddienstbarkeit ist das Wegerecht, bei dem der Eigentümer eines Grundstücks einem anderen das Recht einräumt, das Grundstück zu betreten oder zu durchqueren. Eine andere Form ist das Sicht- oder Schallschutzrecht, bei dem der Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet ist, bestimmte Bauten oder Anlagen so zu errichten oder zu unterhalten, dass sie von einem benachbarten Grundstück aus nicht sichtbar oder nicht lärmstörend sind.

Grunddienstbarkeiten werden in der Regel auf unbestimmte Zeit eingeräumt und können nur mit Zustimmung des Eigentümers des Grundstücks, auf dem sie bestehen, wieder entfernt werden. Sie können auch vererbt werden und sind somit auch für die Nachfolge-Eigentümer bindend. Es ist wichtig, dass man sich im Falle einer Grunddienstbarkeit über die Rechte und Pflichten, die damit verbunden sind, im Klaren ist, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.