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Was ist eine Jahresabrechnung nach dem WEG?

Eine Jahresabrechnung nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz) ist eine Aufstellung der Kosten, die im Zusammenhang mit der gemeinschaftlichen Nutzung und Verwaltung eines Wohnungseigentumsobjekts angefallen sind. Sie dient dazu, die Kosten des Wohnungseigentumsobjekts auf die Eigentümer umzulegen und so die Finanzierung der laufenden Betriebskosten und gegebenenfalls auch angefallene Reparaturen und Modernisierungen zu finanzieren.

Die Jahresabrechnung nach dem WEG enthält in der Regel Angaben zu den anfallenden Kosten für die Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Lift, Treppenhaus, Müllentsorgung, Hausmeisterdienste, Versicherungen und zu den Kosten der Verwaltung. Sie kann auch Aufwendungen für Reparaturen und Modernisierungen enthalten, die von der Eigentümergemeinschaft beschlossen wurden.

Die Jahresabrechnung nach dem WEG wird in der Regel von einem Verwalter erstellt und an die Eigentümer versandt. Jeder Eigentümer hat das Recht, die Jahresabrechnung einzusehen und sich über die enthaltenen Posten zu informieren. Wenn es Einwendungen gegen die Jahresabrechnung gibt, können diese innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich gegenüber der Eigentümergemeinschaft oder dem Verwalter vorgebracht werden. Die Eigentümergemeinschaft entscheidet dann in einer Eigentümerversammlung über die Einwendungen.