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Was ist eine Kostenmiete?

Unter der Kostenmiete versteht man eine Art von Mietvertrag, bei der der Mieter neben der vereinbarten Miete auch noch andere Kosten tragen muss, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietsache anfallen. Dazu gehören zum Beispiel:

    1. Betriebskosten: Die Betriebskosten umfassen die Kosten für die Instandhaltung, Reparatur und Instandsetzung der Mietsache sowie für die gemeinschaftliche Nutzung von Einrichtungen wie z.B. Treppenhaus, Müllentsorgung, Hausmeisterdienste und Versicherungen. Der Mieter ist in der Regel verpflichtet, einen Teil dieser Kosten zu tragen.
    2. Heizkosten: Die Heizkosten sind die Kosten, die für die Erwärmung der Mietsache anfallen. Sie können entweder vom Mieter direkt oder über eine Heizkostenabrechnung abgerechnet werden.
    3. Stromkosten: Die Stromkosten sind die Kosten, die für den Stromverbrauch der Mietsache anfallen. Sie werden in der Regel direkt vom Stromanbieter abgerechnet und von dem Mieter getragen.
    4. Telefon- und Internetkosten: Die Telefon- und Internetkosten sind die Kosten, die für den Anschluss und die Nutzung von Telefon und Internet anfallen. Sie werden in der Regel direkt vom Anbieter abgerechnet und von dem Mieter getragen.

Es ist wichtig, dass man sich im Vorfeld über die anfallenden Kosten im Klaren ist und diese in den Mietvertrag aufnimmt, um spätere Unklarheiten und Streitigkeiten zu vermeiden.