Was sind Miteigentumsanteile?
Unter Miteigentumsanteilen versteht man den Bruchteil, den eine Person an einem gemeinschaftlichen Eigentum hält. Miteigentumsanteile entstehen, wenn mehrere Personen gemeinsam Eigentümer einer Sache sind, z.B. eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung.
Miteigentumsanteile werden in der Regel in Bruchteilen ausgedrückt, z.B. in Prozent oder als Bruchteil eines Gesamtanteils. Sie können sich auf das Eigentum an der Sache selbst beziehen oder auf das Eigentum an den Nutzungsrechten an der Sache.
Miteigentumsanteile können entweder gleich groß sein oder unterschiedlich groß sein. Sie können auch verändert werden, indem eine Person ihren Miteigentumsanteil an eine andere Person verkauft oder überträgt.
Miteigentumsanteile sind für die Nutzung und Verwaltung einer gemeinschaftlichen Sache von großer Bedeutung und können daher auch Gegenstand von Streitigkeiten sein. Sie können auch Auswirkungen auf die Verteilung von Kosten und Einkünften haben, die mit der Sache verbunden sind.