Was ist ein Nießbrauch?
Der Nießbrauch an einer Immobilie ist ein besonderes Recht der Nutzung einer Immobilie. Die mit dem Nießbrauch berechtigte Person erhält das Recht der Nutzung und darüber hinaus das Recht der „Fruchtziehung“. Somit kann der Nießbraucher die Immobilie selbst bewohnen, aber auch daüber hinaus vermieten ohne selbst Eigentümer zu sein. Das Nießbrauchrecht wird in Abteilung II des Grundbuchs vermerkt.