Was ist ein Sondernutzungsrecht?
Das Sondernutzungsrecht (oft mit SNR abgekürzt) ist ein Recht, das im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt ist und das den Eigentümern einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses erlaubt, bestimmte Teile des gemeinschaftlichen Eigentums für bestimmte Zwecke zu nutzen.
Ein Sondernutzungsrecht kann zum Beispiel beantragt werden, um eine Garage, einen Kellerraum oder einen Garten für den exklusiven Gebrauch durch eine bestimmte Wohnung zu nutzen. Es kann auch beantragt werden, um einen Dachboden, eine Terrasse oder einen Balkon für den exklusiven Gebrauch durch eine bestimmte Wohnung zu nutzen.
Ein Sondernutzungsrecht kann nur beantragt werden, wenn es im Gemeinschaftsvertrag oder in der Teilungserklärung vorgesehen ist und wenn es von der Eigentümerversammlung beschlossen wird. Es kann auch dann beantragt werden, wenn es im Interesse der Gemeinschaft liegt, zum Beispiel wenn es dazu beitragen würde, den Wert der Immobilie zu erhöhen oder den Verwaltungsaufwand zu verringern.
Ein Sondernutzungsrecht kann unter bestimmten Bedingungen widerrufen werden, zum Beispiel wenn es nicht mehr im Interesse der Gemeinschaft liegt oder wenn es missbräuchlich genutzt wird. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Sondernutzungsrecht kein Eigentum an der genutzten Sache begründet, sondern lediglich die exklusive Nutzung umfasst.