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Was ist ein Teileigentum?

Das Teileigentum bezeichnet den Anteil am Gemeinschaftseigentum, die nicht Wohnzwecken dienen. Das sind insbesondere Garagen oder auch Gewerbeeinheiten. Die Größe der Einheit wird im Verhältnis zum Gemeinschaftseigentum in Form von Miteigentumsanteilen ausgedrückt. Dies wird in der Regel in einer Teilungserklärung festgehalten, die beim Grundbuchamt eingetragen wird.
Teileigentum kann auf verschiedene Weise erworben werden, zum Beispiel durch Kauf, Erbfall oder Schenkung.