Was meint umlagefähig?
In dem Kontext des Mietrechts bezieht sich die Bezeichnung „umlagefähig“ auf Kosten, die auf alle Mieter eines Mehrfamilienhauses umgelegt werden können. Dies können zum Beispiel Betriebskosten wie Heizkosten, Wassergebühren oder Müllgebühren sein. Laut Mietrecht dürfen solche Kosten nur dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn sie umlagefähig sind und die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Um die Umlagefähigkeit von Kosten zu prüfen, müssen zunächst die individuellen Betriebskostenabrechnungen der Mieter geprüft werden. Dabei wird geprüft, ob die Kosten tatsächlich angefallen sind und ob sie angemessen sind. Auch muss geprüft werden, ob die Kosten den Mietern zurechenbar sind. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, sind die Kosten umlagefähig und können auf die Mieter umgelegt werden.