Was ist ein Vorkaufsrecht?
Ein Vorkaufsrecht ist ein Recht, das einer Person oder einer Organisation eingeräumt wird, bevorzugt eine Immobilie zu erwerben, wenn sie zum Verkauf angeboten wird. In der Regel wird ein Vorkaufsrecht im Immobilienbereich von öffentlichen Stellen wie Kommunen (vgl. BauGB §24) oder Landesbehörden ausgeübt, die bestimmte Interessen wahren müssen, zum Beispiel den Erhalt von Grünflächen oder den Schutz von Denkmälern.
Ein Vorkaufsrecht kann auf verschiedene Arten gewährt werden, zum Beispiel durch einen Vertrag oder durch gesetzliche Regelungen. In der Regel muss der Verkäufer einer Immobilie das Vorkaufsrecht des Berechtigten berücksichtigen, wenn er die Immobilie verkaufen möchte. Das bedeutet, dass der Berechtigte dem Verkäufer ein Angebot unterbreiten muss, bevor die Immobilie an Dritte verkauft werden kann. Wenn der Berechtigte das Vorkaufsrecht ausübt, hat er Vorrang vor anderen Interessenten und kann die Immobilie zum vereinbarten Preis erwerben.