Was ist ein Wirtschaftsplan?
Ein Wirtschaftsplan nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz) ist ein Finanzplan, der von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für das Gemeinschaftseigentum eines Mehrfamilienhauses oder einer Wohnanlage erstellt wird. Der Wirtschaftsplan enthält Informationen über die Finanzierung der laufenden Kosten und Instandhaltungsarbeiten im Gemeinschaftseigentum sowie über die geplanten Investitionen und Maßnahmen. Er dient als Leitfaden für die Finanzplanung und -steuerung der WEG und gibt Auskunft darüber, wie die Finanzmittel der WEG eingesetzt und erwirtschaftet werden sollen.
Der Wirtschaftsplan nach dem WEG muss von der WEG in der Regel jährlich aufgestellt werden. Er muss von allen Eigentümern genehmigt werden und bildet die Grundlage für die Erhebung von Gemeinschaftsbeiträgen. Der Wirtschaftsplan muss von einem WEG-Verwalter erstellt werden, der von der WEG beauftragt wurde, die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zu übernehmen. Der Wirtschaftsplan muss sorgfältig erstellt werden, damit alle notwendigen Kosten gedeckt sind und die finanziellen Interessen aller Eigentümer gewahrt bleiben.