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Was ist ein Wohnrecht?

Das Wohnrecht ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, die in Abteilung II des Grundbuchs einer Immobilie eingetragen ist. Sie ist somit an eine Person gebunden und erlischt oftmals mit dem Ableben. In der Regel umfasst das Wohnrecht das Recht, in der Immobilie zu wohnen und sie zu nutzen, aber es kann auch das Recht beinhalten, bestimmte Reparaturen oder Verbesserungen an der Immobilie vorzunehmen.