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Ein Freizeitgrundstück ist ein Grundstück, das in erster Linie für die Freizeitaktivitäten einer Person oder einer Familie genutzt wird. Es kann sich um ein kleines Stück Land handeln, auf dem man zum Beispiel eine Hütte oder ein Zelt aufstellen kann, um dort zu campen oder den Wochenenden zu verbringen. Ein Freizeitgrundstück kann auch ein größeres Areal sein, das beispielsweise zum Angeln, Wandern oder zum Pflanzen von Obst und Gemüse genutzt wird. In der Regel ist das Freizeitgrundstück nicht als Hauptwohnsitz vorgesehen, sondern wird nur zu bestimmten Zeiten besucht.


Der Pachtvertrag für Freizeitgrundstücke sollte folgende Punkte enthalten:

  1. Parteien: Der Vertrag sollte die Namen und Anschriften des Verpächters und des Pächters enthalten.
  2. Gegenstand des Vertrags: Der Vertrag sollte den Grundstücksstandort und die genauen Grenzen des Grundstücks beschreiben.
  3. Laufzeit des Vertrags: Der Vertrag sollte die Dauer der Pacht festlegen.
  4. Pachtzins: Der Vertrag sollte den monatlichen oder jährlichen Pachtzins festlegen, der vom Pächter zu zahlen ist.
  5. Nutzung des Grundstücks: Der Vertrag sollte festlegen, wofür das Grundstück genutzt werden darf und wofür nicht.
  6. Unterhalt und Pflege des Grundstücks: Der Pächter sollte verpflichtet sein, das Grundstück in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und eventuell notwendige Reparaturen auf eigene Kosten durchzuführen.
  7. Kündigung: Der Vertrag sollte festlegen, unter welchen Bedingungen der Vertrag von einer der Parteien gekündigt werden kann.
  8. Schadensersatz: Der Pächter sollte verpflichtet sein, dem Verpächter Schadensersatz zu leisten, falls das Grundstück während der Pachtzeit beschädigt wird.
  9. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein, so sollte der Vertrag in allen übrigen Bestimmungen weiterhin Gültigkeit haben.
  10. Gerichtsstand: Der Vertrag sollte festlegen, an welchem Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten zu entscheiden ist.
  11. Unterzeichnung: Der Vertrag sollte von beiden Parteien unterzeichnet werden.